Gedanken zum Wohnprojekt in der Chopinstraße

Im Zusammenhang mit der Kulturhauptstadt-Bewerbung stellten wir im Stadtrat die Frage, wie wir mit unserem baukulturellen Erbe umgehen wollen:

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für ein – durchaus begrüßenswertes – generationsübergreifendes Bungalow- Wohnprojekt in der Chopinstraße wollten wir erreichen, dass die neue Bebauung optisch mit der gegenüberliegenden, teils unter Denkmalschutz stehenden Gründerzeitbebauung harmoniert. Dies und auch ein Abgleich mit dem Klimafolgenabschätzungskonzept der Stadt Zittau (Flächenversiegelung, Frischluftschneisen) im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden von Stadtrat und -verwaltung leider abgelehnt.

Wäre die Aufstellung einer zusätzlichen Gestaltungssatzung für unsere Gründerzeit-Viertel eine Lösung?

Position aus dem Zittauer Stadtanzeiger vom 10.02.2019