SPD und Bündnis 90/Die Grünen möchten Bürgerentscheid zum Thema: “verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf dem Zittauer Markt”

Die Baumaßnahmen zur Umgestaltung des Zittauer Marktplatz schreiten immer weiter voran, und immer öfter kommt die Frage auf, ob der Marktplatz, wie in vielen Städten, eine “verkehrsberuhigte Zone” wird. Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen möchten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt aktiv in diese Frage einbinden und beantragen beim Stadtrat einen Bürgerentscheid.

Bürgerentscheid zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf dem Zittauer Markt

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, zusammen mit der Oberbürgermeisterwahl am 07.06. 2015 einen Bürgerentscheid zu folgender Fragestellung durch zu führen:

Sind Sie dafür, dass mit Fertigstellung seiner Sanierung der Zittauer Markt als Fußgängerbereich gewidmet wird mit Ausnahme der vorhandenen Fahrbahn auf der Westseite des Marktes und mit besonderen durch den Stadtrat zu beschließenden Regelungen für den Anliefer- , Anwohner- und Radverkehr sowie den öffentlichen Nahverkehr einschließlich Taxen?

Begründung:

Die Verkehrsregelungen auf dem Markt wurden in der Vergangenheit immer wieder heftig und kontrovers besprochen. Im Jahre 1994 hatte bereits ein Bürgerentscheid das Parken auf dem Markt untersagt. Mit der Sanierung der Neustadt wurde später der Markt wieder für das Parken frei gegeben und dies danach nicht mehr rückgängig gemacht. Bei Umfragen, in Konzepten, in Leserbriefen und auf Facebook wird seither immer wieder die Verkehrsberuhigung des Zentrums angesprochen, zuletzt im Zuge der Umfrage der IHI- Studierenden “Der Markt ist los”, vor dem Stadtrat im Januar 2015 dargelegt.

Am 18. Dezember 2014 setzte der Stadtrat mit seinem Beschluss des “Handlungskonzeptes Innenstadt der Großen Kreisstadt Zittau 2015- 2020” als Fortschreibung des “Gebietsbezogenen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes” einen gewichtigen Eckpunkt bzgl. der Schaffung eines autofreien Marktes. In dem unter reger Bürgerbeteiligung zustande gekommenen Konzept heißt es in Maßnahme V2 “Durch die Schaffung bzw. Wiedereinführung eines autofreien Marktes wird sich die Aufenthaltsqualität auf und um den Markt verbessern. Der innerstädtische motorisierte Verkehr kann über den Mandauer Berg – Innere Weberstrasse oder Brunnenstraße im Westen und im Osten über die Reichenberger Straße – Böhmische Straße gelenkt werden.” In diesem Sinne heißt “autofreier Markt” auch konsequente Verhinderung jeglichen lästigen Parkplatzsuchverkehres. Die Maßnahme W6 des Handlungskonzeptes bringt zum Ausdruck, dass “durch Ausweitung der gastronomischen Bereiche auf die Gehwege bzw. auch auf den zentralen Bereich des Marktes eine Aufwertung der Aufenthaltsqualität und eine Stärkung der den Marktplatz umgebenden gastronomischen Einrichtungen erzielt werden kann“.

Nun bietet sich die Fertigstellung der Sanierung des Marktplatzes geradezu an, diese Maßnahme zügig und ohne anderweitige Zwischenlösung umzusetzen. Eine zeitliche Verschiebung, ein Aussitzen oder Warten bis zur endgültigen Fertigstellung eines städtischen Gesamtverkehrskonzeptes ist der Zittauer Einwohnerschaft nicht vermittelbar. Die Schaffung eines autofreien Marktes, eine solch wichtige Frage, die so viele EinwohnerInnen bewegte und noch bewegt, sollte der Stadtrat nicht alleine entscheiden. Ganz gleich, wie der Entscheid ausgeht, der Stadtrat sollte sich “so oder so” der Rückendeckung der Bürgerschaft versichern. Der zunehmenden Politikverdrossenheit kann u.a. auch begegnet werden, wenn Menschen an politischen Entscheidungen teilhaben. Mit der Einleitung eines Bürgerentscheides mittels Stadtratsbeschluss wird genau dies befördert. Auch hat eine Entscheidung per Bürger- entscheid ein ganz anderes Gewicht gegenüber einem sonst üblichen Stadtratsbeschluss.

Die andere Möglichkeit, den Bürgerentscheid über ein Bürgerbegehren herbei zu führen, geht wegen einzuhaltender Fristen bis zum Wahltermin am 7. Juni 2015 zeitlich nicht mehr einzuordnen.

Das Ergebnis des Bürgerentscheides wird eine maßgebliche Vorgabe für die weitere Herangehensweise bei der noch anstehenden Fortschreibung des integrierten Verkehrsentwicklungsplanes der Großen Kreisstadt Zittau sein.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen Änderung zur Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Zittau

SPD und Bündnis 90/Die Grünen möchten zur Stadtratssitzung am 26.03.2015 einen Beschluss einbringen, um den Bürgern mehr Möglichkeiten zur Einbringung ins Stadtgeschehen zu geben. Ziel ist die Verringerung der erfolderlichen Anzahl an Stimmen (Unterschriften) für Bürgerbegehren.

Die Stadtratssitzung wird um 17.00 Uhr im Bürgersaal beginnen.

Stadtrat der Große Kreisstadt Zittau, Fraktion SPD / Bündnis90/Die Grünen
Markt 1, 02763 Zittau, Tel 03583 708756

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die nachstehende 12. Änderungssat-
zung zur Hauptsatzung.

12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Zittau

Aufgrund § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung vom 18.03.2003 (veröffentlicht im Sächsischen Ge-
setz- und Verordnungsblatt 2003, S. 55), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28.11.2013, 2003 (veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt 2013, S. 822) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau am 26.03.2015 mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder die folgende 12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der Fassung vom 20.11.2014 beschlossen:

Artikel 1

§ 15 (Bürgerbegehren) erhält folgende neue Fassung:

Die Durchführung eines Bürgerentscheids kann schriftlich von Bürgerinnen und Bürgern
der Stadt beantragt werden (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehren muss von 5 von Hundert
der Bürger der Stadt unterzeichnet sein.

Artikel 2

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.

Begründung:

Die Sächs. Gemeindeordnung sah bislang vor, dass die Gemeinden das Quorum für Bürgerbegehren auf 5 bis 15 % festlegen konnten. Der Stadtrat hatte darauf in den 90er Jahren entschieden gehabt, die Hälfte des Höchstwertes, also 7,5 % als Quorum festzulegen. Der Höchstwert für das Quorum ist durch die neue Gemeindeordnung nun auf 10 % festgesetzt worden. Dies legt es nahe, für Zittau das Quorum ebenfalls wieder auf die Hälfte des zulässigen Höchstwertes herabzusetzen.

In der Bevölkerung verstärkt sich bei vielen der Eindruck, dass politische Entscheidungen
„über ihre Köpfe hinweg“ gefällt werden. Dies führt häufig zur Abwendung von Demokratie
und zu Wahlenthaltung. Eine Vereinfachung der Regelungen zur direkten Bürgerbeteiligung
an politischen Entscheidungen kann zur erhöhten Beteiligung am politischen Geschehen führen.

 

Stadtrat der Große Kreisstadt Zittau, Fraktion SPD / Bündnis90/Die Grünen
Markt 1, 02763 Zittau, Tel 03583 708756
Fraktionsvorsitzende
Fraktion der SPD / Bündnis90/Die Grünen

Rosemarie Hannemann