SPD beauftragt Parteianwalt mit Klärung von Schadensersatzanspruch

Insgesamt 99 Stadtratskandidatinnen und Kandidaten stellten sich zur Wahl für den neuen Zittauer Stadtrat. ­ „Dass durch einen „Formfehler“ bei der Aufstellung von zwei Kandidaten der AfD die für den 25. Mai 2014 geplante Kommunalwahl in Zittau nun auf den 31. August d. J. verschoben worden ist, sorgt nicht nur in unserem SPD­- Kreisverband und bei den Zittauer Sozialdemokraten für heftige Debatten.“  Herberg, der Volblutdemokrat, würde schon gern wissen wollen, wie es bei der AfD dazu kam, die Kandidaten für den Stadtrat „nur per Beschluss“ aufzustellen. Nunmehr stellt der Zittauer SPD- ­Vorsitzende Johannes Herberg für den Anwalt nicht nur alle entstandenen Wahlkampfkosten zusammen. Er ist auch guter Dinge, dass bereits geplante Anzeigen bei den lokalen Medien im Interesse des neu angesetzten Wahltermins verschoben werden können. Der Zittauer SPD- ­Vorsitzende Kandidat für den Zittauer Stadtrat und Kreistag hofft, dass dieser einmalige Vorgang in Zittau nicht die Parteien­ und Politikverdrossenheit verschärft,  sondern das Wahlbewusstsein bei den  Bürgerinnen und Bürgern stärkt. Die amtierende Kreisvorsitzende Gerhild Kreutziger des für die juristischen Fragen zuständigen SPD­Kreisverbandes Görlitz hat einen Anwalt innerhalb des SPD- ­Landesverbandes gebeten, die Rechtslage zu prüfen, an wen die Schadensersatzansprüche unseres Ortsvereins Zittau zu richten sind. Wegen der Strafbarkeit der abgegebenen falschen eidesstattlichen Erklärung erwarten die Sozialdemokraten im Kreis Görlitz umgehend entsprechendes Handeln der Justizorgane in Zittau bzw. des Freistaates Sachsen.

Johannes Herberg (Vorsitzender SPD­Zittau)

Gerhild Kreutziger (amtierende Vorsitzende des SPD­Kreisverbandes Görlitz)