SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen Änderung zur Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Zittau

SPD und Bündnis 90/Die Grünen möchten zur Stadtratssitzung am 26.03.2015 einen Beschluss einbringen, um den Bürgern mehr Möglichkeiten zur Einbringung ins Stadtgeschehen zu geben. Ziel ist die Verringerung der erfolderlichen Anzahl an Stimmen (Unterschriften) für Bürgerbegehren.

Die Stadtratssitzung wird um 17.00 Uhr im Bürgersaal beginnen.

Stadtrat der Große Kreisstadt Zittau, Fraktion SPD / Bündnis90/Die Grünen
Markt 1, 02763 Zittau, Tel 03583 708756

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die nachstehende 12. Änderungssat-
zung zur Hauptsatzung.

12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Zittau

Aufgrund § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung vom 18.03.2003 (veröffentlicht im Sächsischen Ge-
setz- und Verordnungsblatt 2003, S. 55), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28.11.2013, 2003 (veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt 2013, S. 822) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau am 26.03.2015 mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder die folgende 12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der Fassung vom 20.11.2014 beschlossen:

Artikel 1

§ 15 (Bürgerbegehren) erhält folgende neue Fassung:

Die Durchführung eines Bürgerentscheids kann schriftlich von Bürgerinnen und Bürgern
der Stadt beantragt werden (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehren muss von 5 von Hundert
der Bürger der Stadt unterzeichnet sein.

Artikel 2

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.

Begründung:

Die Sächs. Gemeindeordnung sah bislang vor, dass die Gemeinden das Quorum für Bürgerbegehren auf 5 bis 15 % festlegen konnten. Der Stadtrat hatte darauf in den 90er Jahren entschieden gehabt, die Hälfte des Höchstwertes, also 7,5 % als Quorum festzulegen. Der Höchstwert für das Quorum ist durch die neue Gemeindeordnung nun auf 10 % festgesetzt worden. Dies legt es nahe, für Zittau das Quorum ebenfalls wieder auf die Hälfte des zulässigen Höchstwertes herabzusetzen.

In der Bevölkerung verstärkt sich bei vielen der Eindruck, dass politische Entscheidungen
„über ihre Köpfe hinweg“ gefällt werden. Dies führt häufig zur Abwendung von Demokratie
und zu Wahlenthaltung. Eine Vereinfachung der Regelungen zur direkten Bürgerbeteiligung
an politischen Entscheidungen kann zur erhöhten Beteiligung am politischen Geschehen führen.

 

Stadtrat der Große Kreisstadt Zittau, Fraktion SPD / Bündnis90/Die Grünen
Markt 1, 02763 Zittau, Tel 03583 708756
Fraktionsvorsitzende
Fraktion der SPD / Bündnis90/Die Grünen

Rosemarie Hannemann

 

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