SPD und Bündnis 90/Die Grünen möchten Bürgerentscheid zum Thema: “verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf dem Zittauer Markt”

Die Baumaßnahmen zur Umgestaltung des Zittauer Marktplatz schreiten immer weiter voran, und immer öfter kommt die Frage auf, ob der Marktplatz, wie in vielen Städten, eine “verkehrsberuhigte Zone” wird. Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen möchten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt aktiv in diese Frage einbinden und beantragen beim Stadtrat einen Bürgerentscheid.

Bürgerentscheid zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf dem Zittauer Markt

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, zusammen mit der Oberbürgermeisterwahl am 07.06. 2015 einen Bürgerentscheid zu folgender Fragestellung durch zu führen:

Sind Sie dafür, dass mit Fertigstellung seiner Sanierung der Zittauer Markt als Fußgängerbereich gewidmet wird mit Ausnahme der vorhandenen Fahrbahn auf der Westseite des Marktes und mit besonderen durch den Stadtrat zu beschließenden Regelungen für den Anliefer- , Anwohner- und Radverkehr sowie den öffentlichen Nahverkehr einschließlich Taxen?

Begründung:

Die Verkehrsregelungen auf dem Markt wurden in der Vergangenheit immer wieder heftig und kontrovers besprochen. Im Jahre 1994 hatte bereits ein Bürgerentscheid das Parken auf dem Markt untersagt. Mit der Sanierung der Neustadt wurde später der Markt wieder für das Parken frei gegeben und dies danach nicht mehr rückgängig gemacht. Bei Umfragen, in Konzepten, in Leserbriefen und auf Facebook wird seither immer wieder die Verkehrsberuhigung des Zentrums angesprochen, zuletzt im Zuge der Umfrage der IHI- Studierenden “Der Markt ist los”, vor dem Stadtrat im Januar 2015 dargelegt.

Am 18. Dezember 2014 setzte der Stadtrat mit seinem Beschluss des “Handlungskonzeptes Innenstadt der Großen Kreisstadt Zittau 2015- 2020” als Fortschreibung des “Gebietsbezogenen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes” einen gewichtigen Eckpunkt bzgl. der Schaffung eines autofreien Marktes. In dem unter reger Bürgerbeteiligung zustande gekommenen Konzept heißt es in Maßnahme V2 “Durch die Schaffung bzw. Wiedereinführung eines autofreien Marktes wird sich die Aufenthaltsqualität auf und um den Markt verbessern. Der innerstädtische motorisierte Verkehr kann über den Mandauer Berg – Innere Weberstrasse oder Brunnenstraße im Westen und im Osten über die Reichenberger Straße – Böhmische Straße gelenkt werden.” In diesem Sinne heißt “autofreier Markt” auch konsequente Verhinderung jeglichen lästigen Parkplatzsuchverkehres. Die Maßnahme W6 des Handlungskonzeptes bringt zum Ausdruck, dass “durch Ausweitung der gastronomischen Bereiche auf die Gehwege bzw. auch auf den zentralen Bereich des Marktes eine Aufwertung der Aufenthaltsqualität und eine Stärkung der den Marktplatz umgebenden gastronomischen Einrichtungen erzielt werden kann“.

Nun bietet sich die Fertigstellung der Sanierung des Marktplatzes geradezu an, diese Maßnahme zügig und ohne anderweitige Zwischenlösung umzusetzen. Eine zeitliche Verschiebung, ein Aussitzen oder Warten bis zur endgültigen Fertigstellung eines städtischen Gesamtverkehrskonzeptes ist der Zittauer Einwohnerschaft nicht vermittelbar. Die Schaffung eines autofreien Marktes, eine solch wichtige Frage, die so viele EinwohnerInnen bewegte und noch bewegt, sollte der Stadtrat nicht alleine entscheiden. Ganz gleich, wie der Entscheid ausgeht, der Stadtrat sollte sich “so oder so” der Rückendeckung der Bürgerschaft versichern. Der zunehmenden Politikverdrossenheit kann u.a. auch begegnet werden, wenn Menschen an politischen Entscheidungen teilhaben. Mit der Einleitung eines Bürgerentscheides mittels Stadtratsbeschluss wird genau dies befördert. Auch hat eine Entscheidung per Bürger- entscheid ein ganz anderes Gewicht gegenüber einem sonst üblichen Stadtratsbeschluss.

Die andere Möglichkeit, den Bürgerentscheid über ein Bürgerbegehren herbei zu führen, geht wegen einzuhaltender Fristen bis zum Wahltermin am 7. Juni 2015 zeitlich nicht mehr einzuordnen.

Das Ergebnis des Bürgerentscheides wird eine maßgebliche Vorgabe für die weitere Herangehensweise bei der noch anstehenden Fortschreibung des integrierten Verkehrsentwicklungsplanes der Großen Kreisstadt Zittau sein.

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